ALLGEMEINE RICHTLINIEN
In den geltenden Prüfungsordnungen für die Elektrotechnik (ET) und die Nanotechnologie (NT) werden die Abschlussarbeiten folgendermaßen definiert:
- Die Arbeit soll zeigen, dass die studierende Person in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
- Die Arbeit ist binnen 6 Monaten nach Ausgabe des Themas in zweifacher Ausfertigung bei der vom Prüfungsausschuss benannten Stelle abzuliefern; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
- Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt 360 Stunden (Bachelor) bzw. 900 Stunden (Master).
- Bei der Abgabe der Arbeit ist schriftlich zu versichern, dass sie selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.
THEMENVERGABE
Die Themen sollten einen Bezug zu aktuellen Forschungsthemen des Instituts haben oder zur Verbesserung der „wissenschaftlichen Infrastruktur“ (Verbesserung/Optimierung von technologischen Teilschritten, Messverfahren usw.) beitragen. Jeder wissenschaftliche Mitarbeiter (auch Doktoranden und Postdocs) des Instituts ist berechtigt (und aufgefordert), mögliche Themen vorzuschlagen, die sich auf Teilaspekte seiner eigenen Arbeit beziehen können. Extern vergebene Themen werden am Institut grundsätzlich nicht betreut bzw. bewertet.
BETREUUNG
Jeder wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts kann als Betreuer fungieren. Um eine ausreichende Qualität der Betreuung zu gewährleisten, sollte die Zahl der parallel betreuten studentischen Abschlussarbeiten pro Mitarbeiter nicht größer als 3 sein. Mit dem Betreuer findet in der Regel einmal pro Woche ein kurzes Status-Meeting statt, um sicherzustellen, dass die Arbeit auf Kurs ist, bzw. festzustellen, ob entsprechende Anpassungen nötig sind. Insbesondere soll dies auch den Studierenden die Möglichkeit geben, ihre eigenen Ideen und Konzepte möglichst zeitnah einbringen zu können.
WÄHREND DER ABSCHLUSSARBEIT
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Einarbeitungsphase
Maximal 3 Wochen nach Beginn der Arbeit hat jeder Studierende im wöchentlichen Meeting seine angestrebte Abschlussarbeit in einer kurzen Präsentation zur Diskussion zu stellen. Die Vorstellung umfasst folgende Folien:
- Titelfolie: Thema, Art der Arbeit (Studien-, Bachelor-, Masterarbeit usw.), Name, Studienrichtung, Bearbeitungszeitraum, Betreuer
- Jeweils eine Folie zu folgenden Fragen:
- Was will ich untersuchen? (Zielstellung)
- Warum will ich das untersuchen? (Motivation)
- Worauf kann ich aufbauen? (Literatur, andere Abschlussarbeiten usw.)
- Wie will ich vorgehen? (Konzept auf einer Folie)
- Restliche Folien:
- Untersetzung des Konzepts (Probenaufbau, Messansätze, usw.)
- Eventuell erste Ergebnisse
Um auch die bei der Einarbeitungsphase entstandenen Ideen und Konzepte der/des Studierenden in die Arbeit einfließen zu lassen, soll die formelle Aufgabenbeschreibung (entsprechend der Vorlage) in den ersten Wochen gemeinsam durch die/den Studierende(n) und Betreuer(in) angepasst und finalisiert werden (1 - 2 A4-Seiten). Maximal 4 Wochen nach Beginn der Arbeit wird diese Aufgabenbeschreibung den beiden Prüfern übergeben und mit Ihnen diskutiert.
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Zwischenberichte
Jede*r Studierende ist verpflichtet mindestens einmal im Monat über den Fortgang ihrer/seiner Arbeit im Meeting zu berichten. Das Ziel dieser Berichte ist die kontinuierliche gemeinsame Diskussion der erzielten Ergebnisse, um Feedback von allen Kommilitonen und wissenschaftlichen Mitarbeitern zu erhalten und neue Ideen gemeinsam zu diskutieren.
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Arbeitszeiten
Die Arbeit wird zwecks optimaler Betreuung und regem Austausch mit anderen Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern am Institut durchgeführt. Allen Studierenden wird ein entsprechender Büroarbeitsplatz bereitgestellt. Längere Abwesenheiten sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
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Schriftliche Ausarbeitung
Eine erste komplette Fassung der schriftlichen Abschlussarbeit wird der betreuenden Person spätestens 4 Wochen vor dem Abschlusstermin übergeben. Das Feedback sollte in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen, wobei die betreuende Perosn sich vorrangig und inhaltliche Aspekte kümmert. Die Betreuenden sind nicht für die technische und sprachliche Qualität der Abschlussarbeiten zuständig, können aber bei mangelhafter technischer und sprachlicher Qualität die Annahme der Arbeit verweigern. Liegt die komplette erste Fassung nicht zu dem genannten Termin vor, so ist die betreuende Person nicht verpflichtet, sich damit zu beschäftigen. Die Regeln zur technischen Gestaltung von Abschlussarbeiten (inkl. der Zitate) sind zu berücksichtigen (siehe Handreichung). Die endgültige Fassung der Abschlussarbeit wird den Prüfenden mindestens eine Woche vor der Präsentation übergeben.
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Übergabe von Proben, Messdaten, etc.
Nach Abgabe der Arbeit werden sämtliche Proben, Protokolle, Messdaten u. ä. in geordneter Form der betreuenden Person übergeben. Eine Übersicht über das übergebene Material ist beizufügen. Eine Note wird erst vergeben, wenn die Übergabe erfolgt ist.
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Bewertung
Die Notenfestlegung erfolgt in einem Gespräch der Prüferenden und der betreuenden Person in der Regel unmittelbar nach der Präsentation. Neben der vorliegenden schriftlichen Ausarbeitung und der Präsentation wird auch die eigenständige Erarbeitung berücksichtigt. Es wird das gesamte Notenspektrum ausgeschöpft. Eine Arbeit kann nur dann mit „sehr gut“ bewertet werden, wenn sie auch sprachlich und technisch sehr gut ist.
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Oberingenieur
30167 Hannover